AGB & Widerrufsbelehrung (inkl. Widerrufsformular)

swift LinguistiK Dr. Maria B. Lange, Bürgermeister-Peters-Straße 18, 31832 Springe Telefon: +49(0)15156921268 E-Mail: kontakt@swiftlinguistik.de

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Coaching-/Seminar-Veranstalterin Dr. Maria B. Lange nach diesem Vertrag mit ihren Vertragspartnern, nachstehend “Teilnehmende Person”/“Teilnehmende Personen“ genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden Teilnehmenden Personen schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn die Teilnehmende Person nicht in Textform Widerspruch erhebt. Die Teilnehmende Person muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Veranstalterin absenden.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Veranstalterin bietet Coachings und Seminare an. Diese können von einer maximalen Teilnehmendenanzahl besucht werden, welche in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung angegeben ist. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von der Veranstalterin unter anderem in ihren Geschäftsräumen, ihrer Internetpräsenz und von ihr sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages bzw. Aufgabenbezeichnung:

Jeweilige Spezifizierung des Vertragsinhaltes bzw. der vereinbarten Aufgaben.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Vertrag mit der Veranstalterin kommt zustande durch die Übermittlung und Bestätigung (s. 3.2) der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendes Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung. Die Bezahlung der Kursgebühr wird als Teilnahmeerklärung verstanden.

3.2 Jede Teilnehmende Person erhält nach Eingang ihrer Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit der Veranstalterin gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 18,00€ für gegenstandslos erklärt werden. Zum Widerrufsrecht der Teilnehmenden Person s. 10.

3.4 Bei einer Gruppenanmeldung schließt die Veranstalterin mit der für alle Teilnehmenden verantwortlichen bzw. mit der für die Teilnehmenden weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

3.5 Die Veranstalterin behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der geplanten Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen. Dies gilt für den Fall, dass die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für die Veranstalterin jedoch nur, wenn sie die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachgewiesen und der Teilnehmenden Person sofern möglich ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

3.7 Zusätzlich erstattet die Veranstalterin pauschal den Buchungsaufwand der Teilnehmenden Person, sofern diese von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt des Coachings bzw. der Veranstaltung.

4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle der Veranstalterin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Die Teilnehmende Person kann ihrer Zahlungspflicht per Überweisung oder per Rechnung nachkommen.   

4.3 Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Veranstalterin ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von empfohlen 8,37 % – s. § 288 Absatz 1 BGB – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die der Veranstalterin auf ausdrücklichen Wunsch der Teilnehmenden Person entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.5 Sämtliche Leistungen der Veranstalterin verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, da die Veranstalterin laut Kleinunternehmerklausel § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit ist.

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen der Veranstalterin und der Teilnehmenden Person.

5.2 Werden einzelne Leistungen durch eine Teilnehmende Person nicht in Anspruch genommen, so behält sich die Veranstalterin vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Teilnehmende Person den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

Im schweren Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt die Veranstalterin die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1 Die Teilnehmende Person verhält sich vertragswidrig, wenn sie ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn sie sich in erheblichem Maße entgegen die Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich die Veranstalterin vor, die Teilnehmende Person von der Veranstaltung auszuschließen. Die Veranstalterin behält sich vor, die Teilnahmegebühr dennoch in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt der Teilnehmenden Person unbenommen.

6.2 Die Veranstalterin als Seminarleitung/Coach/Trainerin ist gegenüber den Teilnehmenden Personen für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

6.3 Jede Teilnehmende Person unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme an der Veranstaltung bzw. dem Seminar/Coaching/Training.

6.5 Die Teilnehmende(n) Person(en) verpflichtet (verpflichten) sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist die Veranstalterin berechtigt, die betreffende(n) Teilnehmende(n) Person(en) von der Veranstaltung auszuschließen.

6.6 Vor der Veranstaltung muss die Veranstalterin über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit die entsprechende Teilnehmende Person bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

6.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist die Veranstalterin berechtigt, die betreffende Teilnehmende Person von der Veranstaltung auszuschließen. Die Veranstalterin behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt der Teilnehmenden Person unbenommen.

6.9 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich, sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jede Teilnehmende Person nur im Rahmen der eigenen Unfallversicherung versichert.

6.10 Ggf. dargebotene kleine Aufmerksamkeiten bei Veranstaltungen (Getränke & Snacks) sind auch bei als ‘Tea’ bezeichneten literarischen Veranstaltungen keine Mahlzeiten. Das Risiko beim Verzehr (besonders bei Allergien) tragen allein die Teilnehmenden, auch wenn sie vorher auf eine Allergie aufmerksam gemacht haben.

7. Verschwiegenheitspflicht

Die Veranstalterin verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Teilnehmenden Personen/des Auftraggebenden Stillschweigen zu bewahren.

8. Haftung

8.1 Die Veranstalterin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Veranstalterin in demselben Umfang.

8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

9. Sonstige Bestimmungen

Keine.

10. Widerrufsrecht

Die Teilnehmende Person hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit der Veranstalterin zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um ihr Widerrufsrecht auszuüben muss die Teilnehmende Person die Veranstalterin über Ihren Entschluss, den vereinbarten Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

Folgen des Widerrufs

Wenn die Teilnehmende Person den Vertrag widerruft, hat die Veranstalterin alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei ihr eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet sie dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn es wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall wird wegen dieser Rückzahlung Entgelt berechnet.

War vereinbart worden, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat die Teilnehmende Person einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie die Veranstalterin von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann kopieren Sie bitte folgendes Formular, füllen es aus und senden es zurück.

An:

Dr. Maria B. Lange

swift Linguistik Schreib- und Sprachberatung

Bürgermeister-Peters-Straße 18

31832 Springe

 

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (______________________________________________).

Gebucht am:

Name der Teilnehmenden Person:

Anschrift der Teilnehmenden Person:

 

Datum: ____________________________________________________

             Unterschrift der Teilnehmenden Person (nur bei Mitteilung auf Papier)

 Für elektronischen Widerruf bitte obige E-Mail-Adresse oder den Kontakt-Button nutzen.